Jugendsatzung

Jugendsatzung

des Reiterring Mittelbaden e. V.

§ 1

Zuständigkeit / Mitgliedschaft

Die Jugendordnung ist die Grundlage für die Jugendabteilung der Vereine, die dem Reiterring Mittelbaden e. V. angeschlossen sind. Dieser Jugendabteilung gehören alle Jugendlichen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und die Jugendleiter der o.g. Vereine an, sowie die Jugendwarte der angeschlossenen Vereine und die gewählten und berufenen Mitarbeiter der Jugendabteilung. Die Jugendabteilung führt und verwaltet sich selbst im Rahmen der Satzung des Reiterrings.

§ 2

Ziele

Die Jugendabteilung gibt den Jugendwarten der angeschlossenen Vereine Hilfen bei der Durchführung der in ihren Jugendordnungen verankerten Aufgaben und Zielen.

§ 3

Aufgaben

Aufgaben sind insbesondere:

-Förderung aller Pferdesportarten

-Durchführung von Vergleichswettkämpfen und Meisterschaften

-Kontakte zu anderen Reiterringe, Vereinen und Jugendorganisationen

§ 4

Organe

Organe der Jugendabteilung sind:

-der Reiterringjugendausschuss

-die Vollversammlung der Jugendvertreter der Vereine

§ 5

Jugendkasse

Die Reiterjugend wirtschaftet selbstständig und eigenverantwortlich mit denen ihr vom Reiterring Mittelbaden e.V. zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln sowie eventuellen Zuschüssen, Spenden und sonstigen Einnahmen. Übersteigt die zu überweisende Summe den Betrag von 300€ hat die/der Schatzmeister/in des Reiterring Mittelbaden gegenzuzeichnen.

Die Jugendkasse ist einmal jährlich von einem der beiden Kassenprüfer des Reiterring Mittelbaden e.V. sowie ein/e von der Jugendvollversammlung zu wählende/r Kassenprüfer/in geprüft. Die Kasse wird rechtzeitig vor der Jugendvollversammlung geprüft. Der Kassenprüfungsbericht ist an der Jugendvollversammlung und in der Mitgliederversammlung des Reiterring Mittelbaden e.V. abzugeben.

Der Kassenprüfungsbericht wird der Jugendvollversammlung vor der Entlastung des Vorstandes gegeben und der (Generalversammlung des RRM ) Mitgliederversammmlung des RRM zu Einsicht ( Genehmigung ) vorgelegt.

§ 6

Vollversammlung der Jugendvertreter der Vereine

Die Vollversammlung ist das oberste Organ der Jugendabteilung des Reiterring Mittelbaden e. V.. Stimmberechtigt sind die Jugendvertreter der Vereine, die dem Reiterring Mittelbaden e. V. angehören. Jeder Verein hat das Recht zwei stimmberechtigte Vertreter zu der Jugendvollversammlung zu entsenden. Ein Stimmrecht ist per Vollmacht übertragbar.

§ 7

Vollversammlung

Aufgaben der Vollversammlung:

  1. Entgegennahme des Jahresberichts
  2. Entlastung des Jugendausschusses
  3. Wahlen
  4. Anträge
  5. Erarbeitung des Jahresplanes des folgenden Kalenderjahrs

Die Vollversammlung tritt mindestens einmal jährlich vor der Jahreshauptversammlung des Reiterring Mittelbaden e. V. zusammen. Sie wird mindestens 2 Wochen vorher schriftlich mit Tagesordnung und persönlicher Einladung einberufen. Die Vollversammlung kann jederzeit durch den/die Ringjugendwart/in des Reiterring Mittelbaden einberufen werden und wird durch den Vorsitzenden des Jugendausschusses geleitet. Auf Antrag eines Drittels der stimmberechtigten Mitglieder der Vollversammlung der Jugendvertreter oder eines Beschlusses des Reiterring- Jugendausschusses muss eine außerordentliche Vollversammlung innerhalb von drei Wochen stattfinden. Zur Einberufung genügt die schriftliche Veröffentlichung in einem Rundschreiben des Reiterrings. Jede ordnungsgemäß einberufene Vollversammlung der Jugendvertreter ist – unabhängig von der Zahl der erschienen Stimmberechtigten – beschlussfähig. Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

§7

Reiterring – Jugendausschuss

der Reiterring – Jugendausschuss besteht aus:

1.1 Der/ dem Vorsitzende/n

1.2 Der/ dem stellvertretenden Vorsitzende/n

1.3 Der/ dem Schriftführer/in

1.4 Der/dem Ringjugendwart/in

1.5 Den Beisitzern

Der/Die volljährige Ringjugendwart/in vertritt die Interessen der Reiterjugend nach innen und nach außen. Er/Sie ist stimmberechtigtes Mitglied im erweiterten Vorstand des Reiterring Mittelbaden e. V.. Für den/die Ringjugendwart/in gibt es keine Altersbeschränkung.

Die Mitglieder des Reiterring-Jugendausschusses werden von der Reiterring Jugendversammlung auf 3 Jahre gewählt – entsprechend der Legislaturperiode des Gesamtvorstandes. Jeder Verein hat zwei Stimmen.

In den Reiterring Jugendausschuss ist jedes Mitglied eines Vereines, der dem Reiterring Mittelbaden e. V,. angehört, wählbar.

Er/Sie darf zum Zeitpunkt das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Amtszeit ist für 3 Jahre ausführbar. Der Reiterring Jugendausschuss erfüllt seine Aufgaben in Rahmen der Satzung des Reiterring Mittelbaden, Verbandssatzung, der Verbandsjugendordnung so wie der Beschlüsse der Vollversammlung der Jugendvertreter.

§ 9

Aufgaben des Reiterring-Jugendausschuss

  1. Vertretung der Jugend im Vorstand des Reiterring Mittelbaden e. V.
  2. Der/die Vorsitzende hat der Mitgliederversammlung über die Tätigkeit des Jugendausschusses einen schriftlichen Bericht vorzulegen.
  3. Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Jugendveranstaltungen des Reiterring Mittelbaden e. V.

§ 10

Sonstige Bestimmungen

Sofern in der Reiterring Jugendordnung keine besonderen Bestimmungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen des Reiterring Mittelbadens und die Jugendverbandssatzung.

§ 11

Gültigkeit / Änderung der Ordnung

Die Jugendordnung muss von der Vollversammlung der Jugendvertreter mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Anwesenden, stimmberechtigen Mitglieder beschlossen und von der Jahreshauptversammlung des Reiterring Mittelbaden mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder bestätigt werden. Sie tritt mit der Bestätigung der Jahreshauptversammlung in Kraft.

Änderungen der Reiterring-Jugendordnung sind nur möglich mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Anwesenden, stimmberechtigen Mitglieder der Jugendvollversammlung und der Jahreshauptversammlung des Reiterring Mittelbaden e.V. mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder.


Beschlossen von der Reiterring-Jugendvollversammlung:

Gaggenau-Winkel, den 25.09.2013

(Ort und Datum)

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Der Jugendvorsitzende


Bestätigt von der Jahreshauptversammlung

Sinzheim, den ..2014

(Ort und Datum)

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Der Ringvorsitzende